Die Freien Demokraten im Kreis Gütersloh kritisieren die Kreisverwaltung für ihre Haltung, den Blitzer „Nico“ auf der Haller Westumgehung in Betrieb zu belassen. Am Dienstag hatte der
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes geurteilt, dass die auch bei „Nico“ eingesetzte Messtechnik den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren nicht gerecht wird. Da sich dieses Urteil
jedoch nur auf das Saarland beschränkt, belässt der Kreis Gütersloh einer Mitteilung zufolge ihren Blitzer in Betrieb.

 

Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle des Messergebnisses möglich sei, da die Rohdaten der Messung nicht gespeichert werden. Laut
Aussage der Richter gehe es also „um sehr grundsätzliche Fragen von Verteidigungsrechten und Fairnessgeboten“. FDP-Kreisvorsitzender Patrick Büker erklärt hierzu: „Die Bußgeldbescheide des
Kreises Gütersloh müssen über jeden rechtlichen Zweifel erhaben sein. Mit der Entscheidung der Kreisverwaltung entsteht aber der Eindruck, man nehme es mit den strengen Anforderungen an ein
rechtstaatliches Verfahren nicht so genau. Dieser Eindruck ist fatal.“ 

 

Die Stadt Bielefeld, die in ihrem Blitzer „Bernhard“ dieselbe Messtechnik einsetzt, hat nach dem Urteil aus Saarbrücken ihren Blitzer von der Straße genommen und sämtliche Bußgeldverfahren ruhend
gestellt, bis auch in Nordrhein-Westfalen Rechtssicherheit herrscht. „Hierzu fordern wir auch den Kreis Gütersloh mit Nachdruck auf“, so Büker abschließend.